Der Kindergesundheitshaus e.V. fördert nach der Satzung:
- mildtätige Zwecke
- gemeinnützige Zwecke (Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der Jugendhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesens
Der Antrag bzw. die Prüfung durch das Finanzamt läuft gerade (Grundlage 2017 – 2019).
Datum des letzten Feststellungsbescheids: 3.6.2019
Datum des letzten Freistellungsbescheids: 21.02.2018 (auf der Grundlage 2014-2016)
Wir sind als steuerbegünstigter, eingetragener Verein und damit berechtigt Spendenquittungen auszustellen. Wir freuen uns über jede Spende.