Angaben zur Steuerbegünstigung
Damit Spender*innen sich einen Überblick verschaffen können

Der Kindergesundheitshaus e.V. fördert nach der Satzung:

  • mildtätige Zwecke
  • gemeinnützige Zwecke (Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der Jugendhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesens

Der Antrag bzw. die Prüfung durch das Finanzamt läuft gerade (Grundlage 2017 – 2019).

Datum des letzten Feststellungsbescheids: 3.6.2019

Datum des letzten Freistellungsbescheids: 21.02.2018 (auf der Grundlage 2014-2016)

Wir sind als steuerbegünstigter, eingetragener Verein und damit berechtigt Spendenquittungen auszustellen. Wir freuen uns über jede Spende.